Kfz Gutachten Service 24/7 & Auto Kostenvoranschlag
Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls, sondern der Geschädigte sind. Der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung ist verpflichtet, den gesamten Schaden, der Ihnen entstanden ist zu bezahlen. Dazu gehört auch das Kfz Gutachten.
Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten
Bei Bagatellschäden reicht ein Kurzgutachten dafür aus, Schadensersatz bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Fiktive Abrechnung
Sie dürfen bestimmen, ob Sie sich das Geld von der Versicherung auszahlen oder das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen wollen.
Abrechnung Nach Totalschadenbasis
Wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird, wird der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor Unfalleintritt von mir ebenso ermittelt, wie der Restwert des verunfallten Wagens. Denn in diesen Fällen erhalten Sie von der Versicherung den Wiederbesschaffungsaufwand, das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (den Sie vom Restwertkäufer erhalten).
Kaskoschäden
Sollten Sie für den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verantwortlich sein, dann liegt ein Kaskoschaden vor. Denn in diesen Fällen bestellt die Versicherung meistens selbst einen Gutachter zur Erstellung des Kfz Gutachtens.
Plausibilitätsprüfung
Eine Plausibilitätsprüfung gibt Auskunft darüber, ob dass Schadensbild, zur Schadenschilderung und zum Schadenhergang passt. Denn oft hat der Besitzer keine Kenntnis darüber, ob ein Altschaden am verunfallten Fahrzeug schon vor Unfalleintritt vorhanden war. Deshalb schaue ich mir den Schaden an Ihrem Fahrzeug genau an und bespreche mit Ihnen den Unfallhergang. Dazu stelle ich Ihnen auch ein paar Fragen, wie z.B.: was für ein Fahrzeug der Unfallgegner hatte und mit welcher Geschwindigkeit sich der Schaden ereignet hat. Falls ich einen Altschaden im Schadensbereich feststelle, wird das im Unfallgutachten (“Neu für Alt”) in Abzug gebracht.
Reparaturbestätigung
Wenn Sie eine Unfallreparatur selbständig entsprechend einem vorliegenden Kfz Gutachten durchgeführt haben, können Sie sich das von mir bestätigen lassen. Ebenso können Sie wenn Sie sich die Zeit sparen möchten, Ihre Lichtbilder vom reparierten Schaden mit der aktuellen Tageszeitung per Mail mir zuschicken, damit ich die Reparaturbestätigung ausstellen kann.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert wird im Kfz Gutachten ausgewiesen, denn hierbei handelt es sich um den Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Deshalb werden hierbei die Faktoren wie das Alter, die Laufleistung und die Ausstattung berücksichtigt.
Restwert
Unabhängig von der Höhe des Schadens hat der Unfallwagen immer noch einen Restwert, denn dieser ist im Falle eines Totalschadens wichtig und wird daher im ermittelt.
Wertminderung
Eine mögliche merkantile Wertminderung wird im Kfz-Gutachten mit berücksichtigt.
Nutzungsausfall
Für die Zeit in der das Fahrzeug tatsächlich ausfällt, erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung, denn die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird im Kfz Gutachten berücksichtigt und steht Ihnen zu, da in der Zeit wo Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, Sie ein Ersatzfahrzeug brauchen.
Vor- Und Altschäden
Im Unfallgutachten werden die Vor- und Altschäden berücksichtigt, ein Vorschaden ist ein reparierter Schaden, ein Altschaden ist ein vorhandener Schaden.
Diagnose
Der Fehlerspeicher wird von mir ausgelesen und diagnostiziert, dass Diagnoseprotokoll fließt mit in das Kfz Gutachten ein.
Rückruf-Service
Öffnungszeiten
Mo-So: 5 – 23:30 Uhr
24 Stunden Hotline
0176 727 655 34
oder die kostenfreie Hotline: 0800 724 77 24
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